Was hat es mit der Umstellung aller Banken zur Verification of Payee (VoP) auf sich?
Eine Gesetzesänderung des Europäischen Parlaments (EU-Verordnung 2024/886) verpflichtet alle Banken im Euroraum ab dem 09.10.2025 zu einer Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen.
Was ist VoP?
Verification of Payee (VoP) ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz von Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr, indem ein zusätzlicher Abgleich von Name und IBAN des Zahlungsempfängers eingeführt wird. Das Verfahren wird ab 09.10.2025 für alle Banken im Euroraum verpflichtend. Die Umstellung der technischen Systeme ist von den Banken für den 05.10.2025 vorgesehen.
Banken, Unternehmen und Softwarehersteller sind betroffen
Die Änderung betrifft nicht nur sämtliche Banken, die in kurzer Zeit die technischen Voraussetzungen für die Überprüfung beim Überweisungsprozess schaffen müssen. Die meisten Unternehmen weisen auf Rechnungen zwar ihre Bankverbindung aus, der Kontoinhaber wird aber nur in seltenen Fällen eindeutig benannt. Auch in den elektronischen Rechnungsformaten ZUGFeRD und XRechnung ist die Angabe des Kontoinhabers bisher nicht verpflichtend. Für Sie kann das bedeuten, dass Zahlungen Ihrer Kunden aufgrund der fehlenden Angabe abgelehnt werden könnten und Ihre Ausgangsrechnungen so erst nach Rückfragen und mit Verspätung bezahlt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, den korrekten Kontoinhaber Ihrer Bankverbindung ab sofort auf allen Ausgangsrechnungen aufzuführen.
Als Softwarehersteller sind wir dafür zuständig, Ihnen die erforderlichen Funktionalitäten in IN-FORM bereitzustellen.
Was passiert bei einer Überweisung mit VoP?
Wenn Sie eine Überweisung tätigen, sendet Ihre Bank die Anfrage zur Überprüfung an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese prüft, ob der von Ihnen eingetragene Kontoinhaber mit dem Namen übereinstimmt, der im Banksystem für die angegebene IBAN hinterlegt ist. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Dabei sind vier Fälle möglich:
Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber entspricht exakt dem Namen, der bei der Bank für diese IBAN hinterlegt ist.
Teilweise Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber ist ähnlich, aber nicht identisch mit dem Namen im Banksystem (z. B. „Müller GmbH“ statt „Mueller GmbH“).
Keine Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber passt nicht zu dem Namen, der bei der Bank für diese IBAN hinterlegt ist (z. B. „IN-Software GmbH“ statt „IN-Software GmbH Produktion und Vertrieb“).
Prüfung nicht möglich Die Bank kann keinen Vergleich durchführen, z. B. aufgrund einer technischen Störung. Im letzten Schritt entscheiden Sie darüber, ob Sie die Zahlung freigeben oder abbrechen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Als Rechnungssteller sollten Sie ab sofort auf allen Ausgangsrechnungen den Kontoinhaber exakt so angeben, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. So erleichtern Sie Ihren Kunden die Angabe des korrekten Kontoinhabers bei der Zahlung.
Als Rechnungsempfänger sollten Sie beim Bezahlen von Rechnungen sicherstellen, dass Sie für Ihre Lieferanten den korrekten Kontoinhaber angeben. Hat ein Lieferant seinen Kontoinhaber nicht ausgewiesen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach der korrekten Angabe.
IN-FORM unterstützt Sie dabei!
Die IN-FORM Version 2025.1x enthält die erforderlichen Neuerungen zur vollständigen Angabe des Kontoinhabers als Teil Ihrer Bankverbindung, damit dieser auch in elektronischen Rechnungen übermittelt wird.
Unsere Sonderausgabe der Versionsinformationen begleitet Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Einstellungen in IN-FORM.
Sie tätigen Ihre Überweisungen direkt mit IN-FORM? Wir arbeiten bereits auf Hochtouren an einem weiteren Update mit den nötigen Anpassungen am Onlinebanking. Alle Anwender, die das Onlinebanking in IN-FORM einsetzen, erhalten das Update automatisch bis zur Umstellung am 05.10.2025.