IN-SOFTWARE logo

IN-Software Hilfeportal

search graphicHilfe durchsuchenlicense graphicAnmelden
  • return to home icon
  • Fragen und Antworten
  • Was hat es mit der Umstellung aller Banken zur Verification of Payee (VoP) auf sich?

IN-SOFTWARE logo

© 2025 IN-Software GmbH, Reutäckerstraße 15, 76307 Karlsbad - Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. - Impressum - Datenschutz

Fragen und Antworten

Was hat es mit der Umstellung aller Banken zur Verification of Payee (VoP) auf sich?Wie erstelle und empfange ich E-Rechnungen?Was ist ZUGFeRD und wie kann mein Betrieb davon profitieren?Was bedeutet GoBD und wie unterstützt mich IN-FORM dabei?Wofür steht IDS, OMD und OCI?Was versteht man unter Server, Hauptrechner und Arbeitsplatz?Was ist der Unterschied zwischen IN-FORM JET und IN-FORM SQL?
Wie unterstützt mich IN-FORM bei der Datenschutzgrundverordnung?Welche Möglichkeiten zur Datensicherung gibt es?
Deutsche Bank: Umstellung Ihrer Bank IDWie melde ich mich im IN-Software Hilfeportal an?Gibt es Hinweise zum Jahreswechsel?Wie richte ich die Mobilsynchronisation auf meinem mobilen Endgerät ein?Was bedeutet die Meldung "Verzögerte Zustellung", wenn ich E-Mails über die Mobilsynchronisation versende?
Wie funktioniert die Onlineanbindung an Großhändler per IDS, OMD und OCI?Wie pflege ich meine Artikel mit DATANORM Online?Wie binde ich meinen eigenen Onlineshop an IN-FORM an?Wie erstelle ich einen Konverter für die INXML-Schnittstelle?Wie erstelle ich einen Konverter für die INTA-Norm Schnittstelle?Wie importiere ich Zeiten und Materialien?

Was hat es mit der Umstellung aller Banken zur Verification of Payee (VoP) auf sich?

Im Kapitel "Aktuelle Informationen & Hilfestellungen" aktualisieren wir unsere Informationen zu der aktuellen Entwicklung der Umstellung täglich für Sie und geben Ihnen dort wertvolle Hilfestellungen.

Eine Gesetzesänderung des Europäischen Parlaments (EU-Verordnung 2024/886) verpflichtet alle Banken im Euroraum ab dem 09.10.2025 zu einer Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen.

Was ist VoP?

Verification of Payee (VoP) ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz von Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr, indem ein zusätzlicher Abgleich von Name und IBAN des Zahlungsempfängers eingeführt wird. Das Verfahren wird ab 09.10.2025 für alle Banken im Euroraum verpflichtend. Die Umstellung der technischen Systeme ist von den Banken für den 05.10.2025 vorgesehen.

Banken, Unternehmen und Softwarehersteller sind betroffen

Die Änderung betrifft nicht nur sämtliche Banken, die in kurzer Zeit die technischen Voraussetzungen für die Überprüfung beim Überweisungsprozess schaffen müssen. Die meisten Unternehmen weisen auf Rechnungen zwar ihre Bankverbindung aus, der Kontoinhaber wird aber nur in seltenen Fällen eindeutig benannt. Auch in den elektronischen Rechnungsformaten ZUGFeRD und XRechnung ist die Angabe des Kontoinhabers bisher nicht verpflichtend. Für Sie kann das bedeuten, dass Zahlungen Ihrer Kunden aufgrund der fehlenden Angabe abgelehnt werden könnten und Ihre Ausgangsrechnungen so erst nach Rückfragen und mit Verspätung bezahlt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, den korrekten Kontoinhaber Ihrer Bankverbindung ab sofort auf allen Ausgangsrechnungen aufzuführen.

Als Softwarehersteller sind wir dafür zuständig, Ihnen die erforderlichen Funktionalitäten in IN-FORM bereitzustellen.

Was passiert bei einer Überweisung mit VoP?

Wenn Sie eine Überweisung tätigen, sendet Ihre Bank die Anfrage zur Überprüfung an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese prüft, ob der von Ihnen eingetragene Kontoinhaber mit dem Namen übereinstimmt, der im Banksystem für die angegebene IBAN hinterlegt ist. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen innerhalb weniger Sekunden angezeigt. Dabei sind vier Fälle möglich:

  • Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber entspricht exakt dem Namen, der bei der Bank für diese IBAN hinterlegt ist.

  • Teilweise Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber ist ähnlich, aber nicht identisch mit dem Namen im Banksystem (z. B. „Müller GmbH“ statt „Mueller GmbH“).

  • Keine Übereinstimmung Der angegebene Kontoinhaber passt nicht zu dem Namen, der bei der Bank für diese IBAN hinterlegt ist (z. B. „IN-Software GmbH“ statt „IN-Software GmbH Produktion und Vertrieb“).

  • Prüfung nicht möglich Die Bank kann keinen Vergleich durchführen, z. B. aufgrund einer technischen Störung. Im letzten Schritt entscheiden Sie darüber, ob Sie die Zahlung freigeben oder abbrechen.

Was sollten Sie jetzt tun?

Als Rechnungssteller sollten Sie ab sofort auf allen Ausgangsrechnungen den Kontoinhaber exakt so angeben, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist. So erleichtern Sie Ihren Kunden die Angabe des korrekten Kontoinhabers bei der Zahlung.

Als Rechnungsempfänger sollten Sie beim Bezahlen von Rechnungen sicherstellen, dass Sie für Ihre Lieferanten den korrekten Kontoinhaber angeben. Hat ein Lieferant seinen Kontoinhaber nicht ausgewiesen, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach der korrekten Angabe. Um auch in Zukunft Eingangsrechnungen einfach und komfortabel bezahlen zu können, speichern Sie die Kontoinhaber Ihrer Lieferanten in der Adressenkartei ab.

Besonderheiten bei Forderungen über Factoring-Unternehmen Werden Forderungen aus Ausgangsrechnungen an ein Factoring-Unternehmen abgetreten, ist es besonders wichtig, dass der „Kontoinhaber” und die „IBAN” bei der Erstellung korrekt ausgewiesen bzw. bei der Erfassung korrekt verwendet werden.

In Bezug auf den „Kontoinhaber” lassen sich hierbei zwei Situationen beobachten:

  1. Als „Kontoinhaber” wird der Name des Factoring-Unternehmens verwendet (z. B. XY Factoring GmbH).

  2. Als „Kontoinhaber” wird der Name des abtretenden Unternehmens verwendet (z. B. Hausmeisterservice GmbH).

Um Fehlüberweisungen zu vermeiden, ist bei Vorgängen mit Factoring-Unternehmen daher besondere Sorgfalt geboten.

IN-FORM unterstützt Sie dabei!

Die IN-FORM Version 2025.1x enthält die erforderlichen Neuerungen:

  • Angabe des Kontoinhabers als Teil Ihrer Bankverbindung, damit dieser auch in elektronischen Rechnungen übermittelt wird

  • Kontoinhaber in Eingangsrechnungen pflegen und in die Lieferantenadresse übernehmen

  • Anzeige des Ergebnisses aus der Empfängerprüfung beim Onlinebanking

Unsere Sonderausgabe der Versionsinformationen begleitet Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Einstellungen in IN-FORM.

Aktuelle Informationen & Hilfestellungen

In diesem Bereich stellen wir Ihnen täglich aktualisierte Informationen und Hilfestellungen zur Entwicklung der Umstellung bereit. Nutzen Sie dieses Nachschlagewerk und helfen Sie uns damit, die telefonische Erreichbarkeit der Hotline für Störungen im Programmablauf aufrecht zu erhalten.

+++ Stand: 21.10.2025 12:00 Uhr +++

Bank

Problembeschreibung und Hilfestellung

Mehrere (ggf. Alle)

Ergebnis "Prüfung nicht möglich" (grau)

Offensichtlich können mehrere Banken die Empfängerprüfung nicht rechtzeitig beantworten. Dies führt in IN-FORM dazu, dass Banken die Überweisungen mit dem Status "Prüfung nicht möglich" kennzeichnen. Falls die Überweisung dennoch durchgeführt werden soll, ist dies per Klick auf [Trotz Warnung fortfahren] möglich.

Mehrere (ggf. Alle)

Empfängerprüfung mit unterschiedlichen Ergebnissen

Anwender führen eine Sammelüberweisung mit mehreren Eingangsrechnungen an einen Lieferanten durch. Trotz identischer Angaben (IBAN und Kontoinhaber) in allen Belegen übermittelt die Empfängerprüfung unterschiedliche Ergebnisse. IN-FORM zeigt hierbei lediglich die Antwort der Bankenserver an. Fragen zum Ergebnis der Empfängerprüfung müssen betroffene Anwender direkt mit ihrer Bank bzw. ihrem Bankberater klären.

Alle

Meldung "9067 - Namensabgleich erforderlich"

Anwender erhalten in IN-FORM vermehrt die Meldung "9067 - Namensabgleich erforderlich", weil IN-FORM nicht mit einer aktuellen Version 2025.17, 2025.56 oder höher eingesetzt wird. Die aktuell installierte IN-FORM Version kann einfach mit der Taste (F11) überprüft werden. Sollte die aktuelle Version nicht zur Verfügung stehen, kann diese per E-Mail an hotline@in-software.com mit dem Betreff "Update wegen VOP" angefordert werden.

Mehrere (ggf. Alle)

Meldung "3945 - Freigabe ohne VOP-Bestätigung nicht möglich" oder Meldung "3945 - Freigabe kann nicht erteilt werden"

Anwender erhalten in IN-FORM vermehrt die Meldung "3945 - Freigabe ohne VOP-Bestätigung nicht möglich" oder die Meldung "3945 - Freigabe kann nicht erteilt werden" und der Überweisungsvorgang wird abgebrochen, da die Bankserver nicht innerhalb einer bestimmten Zeit antworten und den Vorgang aufgrund einer Zeitüberschreitung abbrechen. Betroffene Anwender können den Überweisungsvorgang einige Minuten später wiederholen.

HypoVereinsbank

Meldung "9067 - Namensabgleich erforderlich"

Anwender der HypoVereinsbank erhalten beim Überweisen mit IN-FORM trotz Version 2025.17 oder 2025.56 die Meldung "9067 - Namensabgleich erforderlich". Sollten Sie von diesem Verhalten betroffen sein, senden Sie uns bitte eine E-Mail an hotline@in-software.com mit dem Betreff "VOP mit HypoVereinsbank" und teilen Sie uns das von Ihnen eingesetzte Sicherheitsverfahren (PIN/TAN, Chipkarte oder Schlüsseldatei) mit. Wir haben bereits ein IN-FORM Update zur Verfügung und können Ihnen dieses, nach Ihrer E-Mail an uns, kurzfristig zur Verfügung stellen.

Volksbank (sowie Banken die das Rechenzentrum der Atruvia einsetzen)

Meldung "9210 - VOP-Auftrag existiert nicht bzw. wurde bereits ausgeführt." oder Meldung "9050 - Die Nachricht enthält Fehler"

Anwender mit dem Sicherheitsverfahren "Chipkarte" erhalten trotz der IN-FORM Version 2025.17, 2025.56 oder höher beim Onlinebanking die Meldung "9210 - VOP-Auftrag existiert nicht" oder Meldung "9050 - Die Nachricht enthält Fehler". In diesen Fällen muss durch eine erneute Einrichtung des Onlinebanking-Benutzerprofils die Chipkarte erneut initialisiert werden. Das Onlinebanking-Benutzerprofil kann wie folgt neu eingerichtet werden:

1. Öffnen Sie OPOS > Menü > Weitere Tätigkeiten > Konten | Onlinebanking einrichten.

2. Wählen Sie das Konto der Volksbank aus, klicken Sie auf [Ändern] und wechseln Sie auf das Register "Onlinebanking (eingerichtet)".

3. Markieren Sie in der Liste das vorhandene Benutzerprofil und klicken Sie rechts auf [Löschen].

4. Wenn in der Liste kein Benutzerprofil mehr angezeigt wird, klicken Sie rechts auf [Anlegen] und folgen Sie den Anweisungen des Assistenten.

Commerzbank

Überweisungen nicht möglich Derzeit sind keine Überweisungen mit der Commerzbank möglich. Bei Sammelüberweisungen erhalten Anwender die Meldung "9110 - Falsche Segmentzusammenstellung HKVPP" und Einzelüberweisungen werden im ersten Schritt mit einem grünen Haken als erfolgreich bestätigt, jedoch im nächsten Schritt mit einem Fehler abgebrochen. Die abgebrochenen Überweisungen bleiben dann nicht ausführt im Sammelkorb von IN-FORM stehen. Die Ursache für die Probleme mit der Commerzbank konnte identifiziert werden. Die Commerzbank überträgt als einzige Bank in Deutschland die Ergebnisse der Empfängerprüfung in einem anderen Format. Dieses Format muss nun aufwändig in das Standard-Format übersetzt werden, damit die Empfängerprüfung von Banking-Programmen korrekt durchgeführt werden kann. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an dieser Softwareänderung und stellen Ihnen diese schnellstmöglich zur Verfügung. Sollten Sie Commerzbank-Kunde sein, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff "VOP mit Commerzbank" an hotline@in-software.com, damit wir Ihnen so bald als möglich das Update für IN-FORM bereitstellen können.

Zurück
WeiterWie erstelle und empfange ich E-Rechnungen?

© 2025 IN-Software GmbH, Reutäckerstraße 15, 76307 Karlsbad - Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. - Impressum - Datenschutz